BVfK - Wochenendticker 9. Dezember 2017  

 kompetent - kritisch - konstruktiv

  *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Mit "Hau-Ruck" komm man selten weiter.

 

Nicht alles, was zum Wohle aller Beteiligten über Jahre gut funktionierte, ist auch immer rechtskonform.

 

Prof. Brachat: „…Eigentlich gehört das Preisbewertungstool unterbunden…“

 

ACHTUNG – VORSICHT IST GEBOTEN! - BVfK-Mitglieder berichten.

 

Meinung: Rainer Schulte zu Preisbewertungen.

 

Hyundai mahnt freie Händler ab: Freier Neuwagenverkauf soll ausdrücklich ohne Herstellergarantie erfolgen.

 

RETRO CLASSICS Cologne startet als Publikumsmagnet.

 

BVfK- Ankaufsplattform - Funktionen im Händlerbereich.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

„Abgasskandal erreicht auch die Münchner Autobauer“

Deutsche Umwelthilfe vs. BMW – Wer hat den längeren Atem?!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Kommunikation in alle erdenkliche Richtungen zählt zu den Hauptaufgaben eines Verbandes und was so banal klingt, ist dennoch höchst anspruchsvoll, denn Kommunikation bedeutet erklären und erklären bedeutet verstehen, wovon man redet.

Wenn sich freie Händler in Brüssel über Marktbehinderungen beschweren, hat das eigentlich immer ein offenes Ohr gefunden. Wenn heute die Tür zur EU-Wettbewerbskommission fast zu ist, dann liegt das vermutlich neben einer kontinuierlich, aufwändigen Lobbyarbeit der Hersteller, allerdings auch an einigen freien Händlern selbst.

So wurde Anfang des Jahres eine Beschwerde eines kleinen europäischen Verbandes bei der EU eingereicht, der glaubte, mit "Hau-Ruck" käme man schnell zu den schönene alten Zeiten zurück. Wenn man dann noch versäumt hat, die alten Zeiten mal gründlich juristisch zu analysieren, dann fällt man schon alleine deshalb auf die Nase, weil man in Verbindung mit ziemlicher Ahnungslosigkeit Beweise für rechtswidrige Beschaffungspraktiken von EU-Neuwagen liefert und damit den Herstellern in die Arme spielt.

Merke: Nicht alles, was zum Wohle aller Beteiligten über Jahre gut funktionierte, ist auch immer rechtskonform.

Wenn es sich dann einer der Beteiligten anders überlegt, ist es gut, wenn man ein deutsches Gericht findet, welches nicht so ohne weiteres den Anträgen von Hyundai folgen will und die kritischen Aussagen des BVfK (möglicherweise nur vorläufig) nicht verboten werden, sondern statt dessen eine besondere Aufmerksamkeit erfahren.

"Hau-Ruck"möchte wohl auch gerne Prof. Brachat in seiner gestrigen Kolumne: „…Eigentlich gehört das Preisbewertungstool unterbunden…“ und meint: „… der ZDK ist gefordert einzuschreiten…“

Da wird er deutlich, der Unterschied zwischen Journalismus und Verbandspolitik. Darüber reden ist das Eine, es zu machen ist das Andere, es dann auch hin zu bekommen ist das Entscheidende.

Das BVfK hat diese Woche wieder eine ganze Menge von dem hinbekommen, was unsere Mitglieder erwarten und wir uns vorgenommen haben.

Wenn Dienstagnachmittag die erste Abmahnung von Hyundai gegen einen freien Händler eintrifft, der u.a. nicht dem Wunsch des Herstellers gefolgt ist, die Garantiehefte aus den Neuwagen zu entfernen und bereits am nächsten Mittag eine gründliche rechtliche Bewertung und Analyse der Erfolgschancen vorliegen, dann können wir nicht nur schnell reagieren, sondern auch gute Qualität abliefern.

Und genau darum geht es, verehrte BVfK-Mitglieder: Nicht nur die Anzahl der uns beschäftigenden Themen wächst ständig, sie werden auch immer komplizierter und komplexer. Dementsprechend steigt auch ständig der Aufwand, die Dinge sachgerecht zu bewerten, die richtigen Entscheidungen zu treffen und dann auch noch für diesen Weg zu werben.

Denn der Weg ist nicht immer sofort einleuchtend und befriedigt nur in geringem Maße das Bedürfnis geschundener Autohändler nach sofortiger Genugtuung und Gerechtigkeit.

Alles in allem geht es daher heute um drei Dinge beziehungsweise Anliegen:

1. Erfolgreiche Verbandsarbeit ist ein ständiger Lernprozess, der einerseits nach Mut verlangt, Entscheidungen zu treffen und andererseits die Flexibilität erfordert, den Kurs den aktuellen Entwicklungen anzupassen.

2.  Die Mitglieder sind unsere Mandanten. Ihr Auftrag bestimmt unser Handeln. Um einen möglichst präzisen und auch realisierbaren Auftrag zu erhalten, informieren wir sie regelmäßig und gründlich und diskutieren gerne jedes Detail.

3. Bitte vertrauen Sie uns, den Gremienvertretern und sonst Mitwirkenden, wenn Sie sich nicht mit den Details beschäftigen wollen, wenn Sie nicht an den Diskussionen bei Veranstaltungen und in den Foren teilnehmen möchten. Denn es wird für uns schon recht schwierig, wenn wir ständig in Einzeltelefonaten das erklären müssen, was wir samstags zuvor geschrieben oder beim letzten Meeting diskutiert haben. Hierbei geht es nicht um mangelnde Wertschätzung für jedes einzelne Mitglied, sondern schlicht um Effizienz. Der Tag hat nur 24 Stunden, die Woche nur 7 Tage und jeden Tag packt jemand etwas auf den großen Berg an Aufgaben, die Ihr BVfK zu bewältigen hat.

Das machen wir mit Engagement und Freude und daher klappt das auch immer besser, was wir am liebsten tun:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

 

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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ACHTUNG – VORSICHT IST GEBOTEN! - BVfK-Mitglieder berichten:

Fall 1: Vorsicht bei Nettowarenlieferung:

"...Ich hatte heute Kunden hier, die sehr schnell in großen Stückzahlen Autos kaufen, Sie suchen bevorzugt die Händler, die noch direkt netto verkaufen. Die Fa. in Frankreich ist ein Jahr alt, die UST ID ist ok. Wir haben strenge Mechanismen, u.a. muss die Kaution zwingend gezahlt werden und wir zahlen diese nur auf das Firmenkonto zurück.

Die MWST wurde nur mit Murren bezahlt als ich dann noch gesagt habe, dass Sie diese nur per Überweisung erstattet bekommen, haben diese das Weite gesucht. Sie wollten das Geld unbedingt bar zurück. 

Am liebsten hätten die sofort die Gelangensbestätigung bei Zahlung (und nicht bei Abholung) mitnehmen wollen. In den letzten beiden Tagen haben die Kunden bestimmt mehr als 10 Fahrzeuge bei verschiedenen Händlern gekauft und zahlen direkt Cash.

Aufgrund deren Verhalten kann ich nur zur Vorsicht warnen, wir haben das Geschäft abgelehnt. Es kann natürlich immer alles in Ordnung sein, jedoch bin ich hier sehr skeptisch, gerade wenn in schneller Zeit sehr viel Netto gekauft wird.

Die Firma, über die hier berichtet wird, stammt aus 93700 Drancy in Frankreich.

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Fall 2: Kollege bestellt, holt Fahrzeug jedoch nicht ab.

Der zweite Hinweis betrifft eine Firma aus der Nähe von München. Ein BVfK-Mitglied berichtet:

"Eine Kaufverhandlung wurde aufgenommen, der Preis wurde verhandelt und in Form des Kaufvertrages festgehalten. Hierzu haben wir nie wieder eine Rückmeldung bekommen – erstrecht keine Absage! Nach Rückfrage unsererseits will sich niemand an den Vertrag erinnern.

Einen zweiten Kaufvertrag für ein weiteres Fahrzeug erhielten wir dann unterschrieben und gestempelt zurück! Nun der Liefertermin ist seit zwei Wochen verstrichen und auch wieder weiß keiner, wie es weitergeht und wann überwiesen wird. Es stellen sich überwiegen Damen vor, deren Namen allerdings auf der Homepage unter „Team“ nicht aufgeführt sind.

Soeben haben wir mit einer Person namens F. telefoniert. Kein Ergebnis, außer Verständnis für unsere Verärgerung, ja sogar für unsere Ankündigung, den Vorfall über den BVfK zu veröffentlichen. Nun haben wir eine letztmalige Abnahmefrist gesetzt, gehen jedoch nicht davon aus, dass das Geschäft nun abgewickelt wird. Wir halten das Verhalten für unseriös, möglicherweise betrügerisch..."

Soweit der zweite Bericht.

Wichtiger Hinweis: Eine öffentliche Warnung mit konkreter Namensnennung kann schnell zu Problemen führen, auch wenn es um jemanden geht, der zur Überzeugung der meisten Kollegen unseriös arbeitet. Für nähere Informationen stellen wir gerne den Kontakt zu den Kollegen her, von denen diese Informationen stammen.

Anfragen bitte richten an: vorstand@bvfk.de

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Meinung: Rainer Schulte zu Preisbewertungen

Sehr geehrter Händlerkollegen,

wie schon das Thema "Händler-Bewertungen", bringt mich nun das Thema "Preis-Bewertungen" fast um den Verstand und da es ein viel beachtetes Thema ist, würde ich gerne meine Gedanken hierzu kund tun. Dies auch im Hinblick darauf, dass einige unserer Mitglieder meinen, der BVfK müsse sich härter gegen die Portale positionieren.

Ich selbst war bei dem Termin mit Mobile.de anwesend und habe meine Kritik im Interesse aller Mitglieder zum Ausdruck gebracht. Ich finde es nach wie vor anmaßend, dass Mobile.de & Co immer wieder Dinge einführen, ohne dies mit ihren Kunden (den Händlern!) im Vorfeld abzustimmen.

Ich bin immer noch der Meinung, dass wir (!) die Kunden von mobile.de sind, denn letztendlich zahlen nicht die Verbraucher sondern wir (!)  monatlich die immer weiter steigenden Rechnungen. Leider sehen das die Portalbetreiber anders und es scheint auch nicht, als ob man sie von ihre Prinzipien und Vorhaben abbringen könnte.

Zurück zu den Preis-Bewertungen:

Die Kundschaft orientiert sich zunehmend am "günstigen" Preis, dies haben wir den Kampagnen diverse Elektromärkte ("Geiz ist geil / ich bin doch nicht blöd") zu verdanken. Wenn ich mich als Anbieter bei den Portalen nicht über dem "Durchschnittspreis" präsentieren will (sprich zumindest einen "fairen Preis" erzielen möchte), muss ich mein Angebot ggf. preislich nach unten korrigieren, um nicht als "Apotheke" dazustehen.

Durch diese Preissenkungen sinkt jedoch automatisch auch der Durchschnittspreis, ergo wird eine Preisspirale nach unten in Gang gesetzt und ergo wird letztendlich die Qualität auf der Strecke bleiben! Ein Händler wird sich nämlich gut überlegen, ob er noch bereit ist im Vorfeld Geld (für Inspektionen, TÜV, Aufbereitung etc.) auszugeben, weil nur noch der "günstige Preis" zählt.

Bei unserem Treffen in Bonn wurde auch der Vorschlag gemacht, weitere Bewertungskriterien zur genaueren Preisermittlung hinzuzuziehen. Meiner Meinung nach würden jedoch weitere Merkmale wie z.B. "aufbereitetes Fahrzeug" nur noch mehr Bäume darstellen, vor denen der Kunde den Wald irgendwann nicht mehr sieht. Jedes dieser neuen Attribute kann auch zu weiteren "Preisbewertungsmanipulationen" führen, da diese zum Teil sehr subjektiv sind und somit unterschiedlich gesehen wird.

Gleiches gilt in andere Richtung: wer Merkmale vergisst, wird schlechte Preisbewertungen kassieren. Es ist also wichtig, das System zu kennen und entsprechend gewissenhaft zu inserieren.

Zum "Wechselspiel" zwischen Preisbewertungen und Händlerbewertungen:

Ein Anbieter, der dauerhaft durch falsche Angaben "gute" Preisbewertungen provoziert, wird auf Dauer schlechte Händlerbewertungen ernten. Insofern ist es hier tatsächlich von Vorteil, dass auch Kunden (besser: Interessenten) Bewertungen vornehmen können, die nicht gekauft haben.

Aber: Auch private Angebote erhalten Preisbewertungen, allerdings ist hier keine Bewertung des Verkäufers möglich. Dies öffnet Tür und Tor für fehlerhafte Inserate, um eine gute Preisbewertung zu erhalten, ohne dass es Konsequenzen für den Anbieter hat!

Noch schlimmer: durch Fehlinserate wird das ganze System verfälscht und führt dazu, dass Angebote mit korrekt eingegeben Daten zu schlechten (hohen) Preis-Bewertungen führen. Ein konkretes Beispiel dafür habe ich selbst erfahren müssen. Ergo werden private Inserenten bevorzugt und die "KTH"s (Küchen-Tisch-Händler) werden gefördert!

Abschließende Frage: Kann es die Aufgabe derer sein, die seriös arbeiten (...und von solch einem System dann noch benachteiligt werden), diese Missstände aufzuklären? Haben wir nichts besseres zu tun, als Inserate zu melden, bei denen erst in der Beschreibung zu lesen ist, dass sich die "geringe Laufleistung" auf den ATM bezieht und dass der "SH-gepflegte Wagen" nur drei Stempel von einer Tankstelle aufweist, die mal einen Ölwechsel vorgenommen hat.

Fazit: es besteht viel Gesprächs – und auch Handlungsbedarf, es bringt uns allerdings nichts auf Konfrontationskurs zu gehen, sondern wir müssen mit den Verantwortlichen im Dialog stehen.
Letztlich sind Mobile.de und AS24 dann doch auch von uns abhängig, denn wer soll zukünftig deren Rechnungen zahlen, wenn nicht wir? Ich hatte den Eindruck, dass unsere Einwände und Bedenken gehört werden, nun gilt es dran zu bleiben und die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge zu kontrollieren.

Ich wünsche allen Mitgliedern eine gesegnete Weihnachtszeit und ein erfolgreiches 2018!


Euer Rainer vom Golfplatz

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Hyundai mahnt freie Händler ab: Freier Neuwagenverkauf soll ausdrücklich ohne Herstellergarantie erfolgen.

Dem BVfK wurden jüngst mehrere Abmahnungen von Hyundai zur Prüfung vorgelegt, die dem Ziel folgen, freie Händler zu zwingen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die von ihnen verkauften Hyundai-Neufahrzeuge über keine Herstellergarantie verfügen, bzw. jegliche Äußerung zu unterlassen, diese von ihnen angebotenen Fahrzeuge seien von der Herstellergarantie erfasst.

Wörtlich heißt es: „… der Händler solle sich verpflichten, es zukünftig zu unterlassen, einen Pkw der Marke Hyundai zum Verkauf anzubieten und/oder anbieten zu lassen mit der Behauptung, es besteht ein Anspruch auf die im EWR (europäischer Wirtschaftsraum) und in der Schweiz angebotenen Herstellergarantie von fünf Jahren ohne Kilometerbegrenzung, soweit der Pkw der Marke Hyundai von einem autorisierten Mitglied der Hyundai Handelsorganisation im EWR oder der Schweiz in den Verkehr gebracht wurde und das Garantie- und Serviceheft eine Beschränkung auf den Verkauf durch den autorisierten Händler als gerade die Voraussetzung enthält…“

Darüber hinaus verlangt Hyundai von den abgemahnten Händlern den „…gesamten durch die oben genannten Handlungen entstandenen sowie noch entstehenden Schaden einschließlich der durch die Einschaltung der Rechtsanwälte entstandenen Kosten zu ersetzen…“ 

Nach erster Einschätzung der BVfK-Rechtsabteilung muss dringend vor einer vorschnellen Unterzeichnung der geforderten Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeraten werden. Dies birgt die Gefahr nicht abschätzbarer Folgekosten, die für einen kleinen Händler schnell das Ende bedeuten können. So muss derzeit davon ausgegangen werden, dass die Schadensersatzforderungen auch den Wert von Garantieleistungen umfasst, die Hyundai im Rahmen von CPP für alle Neufahrzeuge zur Abwendung von Imageschäden leistet, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Daher ist dringend kompetente juristische Beratung und Begleitung empfohlen. Die BVfK Rechtsabteilung steht den BVfK-Mitgliedern und ihren Anwälten diesbezüglich zur Verfügung. Die BVfK-Leistungsgruppe Hyundai ermöglicht darüber hinaus auch weitergehende Unterstützung für betroffene Teilnehmer.

Weitere Informationen zum Hyundai-Komplex:

>>> Die Hyundai-Situation aus BVfK-Sicht und die sich daraus ergebenden Aufgaben und Lösungsmöglichkeiten Stand Dezember 2017   

>>> BVfK-Leistungsgruppe Hyundai

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Santander Sonderkonditionen "Yes we Care! 2017 Plus" für BVfK-Partner

Um BVfK-Mitglieder auch beim Jahreswechsel weiterhin beim Absatzgeschäft zu unterstützen, wurden folgende Konditionen bis zum 28.02.2018 für alle Neu-, Vorführ- und Gebrauchtwagen verlängert:

1,89 % Basiszins mit Santander AutoFlat und RatenSchutzVersicherung (RSV)

2,29 % Basiszins mit RatenSchutzVersicherung (RSV) und Santander Safe 36 Monate oder RSV inkl. Arbeitslosigkeitsabsicherung (ALO)

2,69 % Basiszins mit RatenSchutzVersicherung (RSV)

Es gelten Finanzierungsgeschäfte mit Santander AutoFlat und RSV (1,89 %), Finanzierungsgeschäfte mit RSV und Santander Safe oder Finanzierungsgeschäfte mit  RSV inkl. ALO (2,29%) sowie Finanzierungsgeschäfte mit RSV (2,69 %). Die Kondition gilt für Santander AutoFlat mit 36, 48 und 60 Monaten Laufzeit. Finanzierungsverträge können jeweils nur an einem Sonderprogramm teilnehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Kosyfa.

www.santander.de

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RETRO CLASSICS Cologne startet als Publikumsmagnet

Oldtimer-Szene zeigt sich begeistert und bescheinigt hohes Wachstumspotenzial

Viel besser hätte eine Erstveranstaltung wohl kaum laufen können: Besucher, Aussteller und Veranstalter zeigten sich gleichermaßen zufrieden mit dem Ergebnis der ersten RETRO CLASSICS Cologne, die am Sonntag auf dem Gelände der Kölnmesse zu Ende ging.
 
Es präsentierten  mehr als 480 Aussteller auf rund 60 000 Quadratmetern alles, was die Herzen von Sammlern, Liebhabern, „Schraubern“ und Automobilbegeisterten höher schlagen ließ. Rund 1500 Fahrzeuge waren zu bestaunen und zu erwerben. Auch der BVfK war mit einem Gemeinschaftsstand von sechs BVfK Oldtimerhändlern mit  dabei. Mit 15 Fahrzeugen war der Stand regelmäßig gut besucht.

„Der BVfK hat die gesamte Abwicklung sehr gut organisiert und wir empfanden die Messe als sehr angenehm"  so berichtet Thomas Wittlich vom Gebrauchtwagenhaus Wittlich von seinem ersten Auftritt auf der Retro Classic. "Wir haben gute Kontakte knüpfen können und haben bereits die ersten positiven Feed back erhalten. Gestern noch haben wir eine große Anfrage bekommen.
Gerne sind wir im nächsten Jahr wieder mit dabei." so Wittlich.

"Die Oldtimerszene in NRW scheint geradezu auf die „Retro“ gewartet zu haben. Alle wichtigen Insider aus der regionalen Oldtimerscene habe ich hier getroffen" berichtet Wolfgang Schreier, der Oldtimerexperte des BVfK, der immer wieder in Gesprächen mit Interessenten vertieft war.
 
Gute Kauflaune, zufriedene Aussteller Kennzeichnend für die gesamte Veranstaltung war, neben einem hohen Fachbesucheranteil (rund 30%), vor allem die gute Kauflaune,
 
Die nächste RETRO CLASSICS Cologne findet 2018 wieder  im November in der 47. KW auf dem Gelände der Kölnmesse statt.

Anmeldungen nimmt  w.vasen@bvfk.de gerne entgegen.

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BVfK-Digital.

 

BVfK-Ankaufplattform - Funktionen im Händlerbereich

Wie im letzten Wochenendticker erwähnt, verbergen sich die meisten Funktionen in der jeweiligen Detailansicht der Fahrzeuge. In dieser Ansicht befindet sich der Knopf um Interesse an einem Fahrzeug zu bekunden und alle vom Verkäufer angegeben Details wie Schäden und Extras sind aufgelistet. Wenn Ihnen die Kontaktdaten des Verkäufers schon freigegeben wurden, dann erscheinen dort noch weitere Funktionen und Informationen, wie die Kontaktdaten des Verkäufers, die Begutachtungsfunktion für die vor Ort Begutachtung oder die Option die Daten einer Begutachtung zu kaufen, sofern schon eine Prüfung bei einem Händler stattgefunden hat.

Die Inseratsfreigabe, sollte Ihnen das Fahrzeug nicht zusagen oder die Erwartungen des Verkäufers zu abstrakt sind können Sie mit einem Klick erledigen und der nächste Interessent kann mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Information über Fahrzeug und Verkäufer können Sie dem nächsten Interessenten zur Verfügung stellen. Ist der Verkäufer zu weit von Ihnen entfernt, haben Sie auch die Möglichkeit einen BVfK-Kollegen zur Begutachtung zu bitten, die Umkreissuche zeigt Ihnen dann BVfK-Händler in der Nähe des Verkäufers an.

Um Ihnen die Arbeit etwas zu erleichtern, haben wir für den Fall, dass sich Käufer und Verkäufer einig sind, auch den BVfK-Ankaufvertrag dort digital und vorausgefüllt mit den Fahrzeugdaten auf Knopfdruck für Sie bereit. Lediglich einige wenige fehlende Daten müssen noch ergänzt werden – ausdrucken – unterschreiben – fertig. Zu guter Letzt, sollten Sie nach dem Kauf das Fahrzeuginserat abschließend kennzeichnen, damit es aus der Angebotsliste verschwindet. Aber keine Sorge, wir erinnern Sie auch noch einmal per E-Mail.

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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„Abgasskandal erreicht auch die Münchner Autobauer“

Deutsche Umwelthilfe vs. BMW – Wer hat den längeren Atem?! 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft nunmehr auch BMW vor, eine illegale Abschalteinrichtung in seine Fahrzeuge eingebaut zu haben.

Aktuell will die DUH bei der Überprüfung der Abgaswerte eines BMW 320d im realen Betrieb auf der Straße deutliche Schwankungen festgestellt haben. Während das Fahrzeug auf dem Prüfstand den Stickoxid-Grenzwert der Euro-6-Norm einhalten würde, seien laut DUH die Emissionen auf der Straße um ein Vielfaches höher. Ursache für diese Werte sei vor allem, dass die Abgasrückführung unter bestimmten Bedingungen teilweise abgeschaltet werde. Die festgestellten Messergebnisse seien nach Auffassung der DUH ein klares Indiz dafür, dass hier eine Abschalteinrichtung in der Motorsteuersoftware vorgelegen habe. Solche Einrichtungen seien laut DUH zu entfernen, da die Fahrzeuge in allen normalen Betriebssituationen eine ordnungsgemäße Abgasreinigung haben müssten.

BMW hat zwischenzeitlich zu den Vorwürfen Stellung bezogen. Nach deren Auffassung seien bei dem Test der DUH untypische Fahrweisen erzwungen worden um „plakative Emissionswerte“ zu konstruieren. BMW hat im Zuge dessen angekündigt, sich gegen jedwede unwahre Berichterstattung zu Wehr zu setzen. BMW hat weiter betont, dass der TÜV Süd bereits im Jahr 2015 ein technisch identisches Modell getestet und dabei keine Eingriffe festgestellt habe. Presseberichten zufolge, soll unmittelbar nach Bekanntgabe der Vorwürfe gegen BMW das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragt worden sein.

Des Weiteren soll auch die erste Klage gegen die BMW AG vor dem Landgericht München auf Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs eingereicht worden sein. In dem zugrunde liegenden Fall habe der Kläger einen gebrauchten BMW X3 erworben und fordere die BMW AG mit der Klage zur Rücknahme des Fahrzeugs auf.

BVfK Anmerkung:

Das klingt nach ungemütlichen Zeiten für BMW. Ob die von der DUH durchgeführten Tests tatsächlich zu dem Ergebnis einer illegalen Abschalteinrichtung führen, dürfte mit Blick auf die TÜV Untersuchung im Jahr 2015 zunächst einmal angezweifelt werden. Des Weiteren sind die Messmethoden der DUH auch unter Abgas Fachleuten nicht unumstritten. Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir berichten.

M. Gross

BVfK-Rechtsabteilung

Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Terminkalender:

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHRESKONGRESS / Rhein in Flammen

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